Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 568/16

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 27.4.2016 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 1.875,00 EUR festgesetzt.


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