Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 605/16

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten zu 1. gegen den das Verfahren aussetzenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 27.6.2016 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

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