Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1445/15

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 24. November 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen