Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2579/17.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. September 2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen