Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1328/17

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf bis 1000,00 € festgesetzt.


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