Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1105/18.A

Tenor

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz bewilligt und Rechtsanwalt T.              aus C.    beigeordnet.

Dem Kläger wird aufgegeben, eine monatliche Rate von 67,- €, fällig zum jeweils ersten eines Monats, beginnend ab dem 1. August 2018, an die Landeskasse zu zahlen.


Gründe:

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