Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1430/18

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,00 Euro festgesetzt.


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