Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1518/18

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.10.2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 5293/18 (VG Köln) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5.7.2018 wird hinsichtlich der Ziffer I des Bescheides angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 187,50 EUR festgesetzt.


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