Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4250/18

Tenor

Die Anhörungsrüge der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 31.10.2018 ‒ 4 A 494/16 ‒ wird zurückgewiesen.

Die Prozessbevollmächtigten des Klägers tragen die Kosten des Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen