Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 598/18.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 8.12.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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lass="absatzLinks">Eine willkürliche Sachverhaltswürdigung wegen der Nichtberücksichtigung der angeblichen Erkrankung liegt hier nicht vor, weil die Erkrankung – wie vorstehend ausgeführt – nicht ausreichend substantiiert worden war. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht im Zusammenhang der Aussagewürdigung es ausdrücklich in Betracht gezogen, dass die Klägerin psychisch belastet ist (S. 8 des Urteilsabdrucks).

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