Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1145/19

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 8.3.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.


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s="absatzLinks">vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.2015 – 5 PKH 12.15 D –, juris, Rn. 2, m. w. N. sowie OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 – 4 A 427/16 –, juris, Rn. 8,

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