Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 402/19

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.3.2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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tzLinks">die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 1799/19 (VG Düsseldorf) gegen die angeordnete Schließung und Versiegelung der Geschäftsräume der Schankwirtschaft „H.      M.    “, L.----straße 2 in N.       -gladbach, durch die mündliche Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 12.1.2019 in der Gestalt ihrer schriftlichen Bestätigung vom 31.1.2019 wiederherzustellen bzw. anzuordnen,

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