Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 461/19

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2019 werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung für jedes der verbundenen Verfahren auf 5.000 Euro und für die Zeit ab der Verbindung auf insgesamt 20.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6span>

ass="absatzLinks">Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Oktober 2016 - 13 C 41/16 -, juris, Rn. 35, vom 21. Juni 2012 - 13 C 21/12 u.a -, juris, Rn. 9, und vom 8. Juli 2009 - 13 C 93/09 u. a. ‑, juris, Rn. 6; a.A. jedenfalls dann, wenn gegenüber der Hochschule eine Rechtspflicht zur Erbringung von Dienstleistungen besteht, Bay. VGH, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 7 CE.13.10280, juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2013 - NC 9 S 174/13 -, juris, Rn. 36, Nieders. OVG, Beschluss vom 22. August 2013- 2 NB 394/12 -, juris, Rn. 10.

7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen