Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1124/18

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 59.925,00 Euro festgesetzt.


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