Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3427/18.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 25.7.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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ss="absatzLinks">Dass diese Voraussetzungen erfüllt wären, ergibt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 9.11.2018 ‒ 4 A 4037/18.A ‒, juris, Rn. 5 ff., ausgeführt hat, der im Wesentlichen vergleichbares Vorbringen der Bevollmächtigten des Klägers in einem anderen Verfahren betrifft.

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