Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1680/18

Tenor

Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. März 2018 zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Klage auch im Hinblick auf den Hilfsantrag des Klägers abgewiesen hat.

Im Übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.


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