Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 593/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Beigeladenen zu 5. Die etwaigen außergerichtlichen Kosten der übrigen Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.440,64 Euro festgesetzt.


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