Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1315/19

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.9.2019 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,00 € festgesetzt.


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nks">die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 4290/19 (VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 24.6.2019 im Hinblick auf Ziffern 1., 2. und 3. wiederherzustellen und im Hinblick auf Ziffern 5.1 und 5.2 anzuordnen,

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