Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 4712/18

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 class="absatzLinks">Im Hinblick auf den Vortrag zur Tragfähigkeit der Pferdezucht (S. 10 ff. der Antragsbegründung) ist – wie bereits ausgeführt – zunächst Folgendes zu konstatieren: Die Antragsunterlagen legen hier nur bzw. allenfalls ein Pferd zu Grunde, im erstinstanzlichen Verfahren war von zwei Zuchttieren und (wohl) zwei Fohlen die Rede, inzwischen soll noch eine weitere Zuchtstute hinzugekommen sein. Mit dem zur Genehmigung gestellten Antrag selbst hat damit der jetzige Betrieb nichts mehr zu tun, zumal die Klä;gerin selbst betont, zukünftig noch in weitere Tiere investieren bzw. durch die eigene Nachzucht expandieren zu wollen.

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