Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1156/19

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Münster anh8;ngigen Klage 2 K 1384/19 gegen die Zurückstellungsbescheide der Antragsgegnerin vom 6.5.2019, berichtigt durch Schreiben vom 10.5.2019, wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 8.750 € festgesetzt.


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