Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1345/18

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzli-chen Festsetzung von Amts wegen – für das erstin-stanzliche Verfahren jeweils auf 19.255,16 Euro festgesetzt.


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