Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 743/19

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen