Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1463/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.


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