Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1201/19

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens 13 B 1201/19.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren 13 B 1201/19 auf 5.000 € festgesetzt.


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