Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 930/19

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens auf Zulassung der Berufung.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Verfahren auf Zulassung der Berufung auf 5.000,- € festgesetzt.


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