Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1100/19

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6.8.2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3

tzLinks">die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 4044/19 (VG Düsseldorf) gegen die Widerrufsverfügung der Antragsgegnerin vom 16.4.2019 wiederherzustellen,

4 s="absatzRechts">5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen