Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 655/19

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 6. Mai 2019 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 789/19 gegen den Aufhebungsbescheid der Antragsgegnerin vom 18. Dezember 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Februar 2019 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.


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