Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 74/20

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Januar 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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