Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1494/19

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der durch die Antragstellerin erhobenen Klage gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 2. Juli 2012 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2014 (VG Köln 21 K 450/15, OVG 13 A 17/16) wird angeordnet.

Der Antragsgegnerin wird unter Aufhebung der Vollziehung aufgegeben, die unter der Registernummer 16/044 geführte Firma Google Ireland Ltd. aus dem nach § 6 Abs. 4 TKG zu veröffentlichenden Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen zu entfernen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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