Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 198/18

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 612,00 Euro festgesetzt.


Gründe

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