Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3129/17

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.11.2017 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.000,00 Euro festgesetzt.


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class="absatzLinks">Ist die aufgrund eines Sachbearbeiter-Fehlers der KFZ-Zulassungsstelle bei Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I entstandene fehlerhafte Bezeichnung des Halters (in Form einer nichtexistenten juristischen Person), dessen tatsächliche Identität ohne Weiteres festgestellt werden kann, bereits ausreichend, um einen Förderantrag abzulehnen?

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