Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 21/20

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen die Ablehnung bzw. Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.12.2019 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu drei Vierteln und die Antragsgegnerin zu einem Viertel.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen