Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 288/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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