Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2338/17

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.8.2017 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.669,81 Euro festgesetzt.


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