Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 143/20

Tenor

Die Beschwerde des Antragsstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.1.2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzsetzung für beide Instanzen auf jeweils 1.250,00 Euro festgesetzt.


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