Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 1034/19

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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