Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2096/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2, die dieser selbst trägt. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 sind erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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