Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4437/19.A

Tenor

1. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. . D.        aus L.  wird abgelehnt.

2. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die Verhandlung vom 14.10.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

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