Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 474/20

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das Klageverfahren erster Instanz wird auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt. Die darüber hinausgehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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