Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 973/20

Tenor

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin mit dem Vorwurf, der Senat habe im Verfahren 4 B 874/20 über ihre Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ihr rechtliches Gehör verletzt, wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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