Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 438/18

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

2. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 54.741,96 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 50.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen