Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1108/20

Tenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ablehnenden Beschluss des Senats vom 15.7.2020 ‒ 4 B 885/20 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen