Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1124/20

Tenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ablehnenden Beschluss des Senats vom 22.7.2020 ‒ 4 B 1096/20 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


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