Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1900/20

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 26.5.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 325,00 Euro festgesetzt.


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