Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1368/20

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 24. August 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.


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