Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 4607/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.


Gründe

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