Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2621/20.A

Tenor

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 5.8.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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