Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1211/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; der Antragsgegner und die Beigeladene zu 2. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.


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