Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 4219/18

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 27.082,88 Euro und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das Klageverfahren erster Instanz für die Zeit bis zur teilweisen Klagerücknahme auf 32.082,88 Euro und für die Zeit danach (ebenfalls) auf 27.082,88 Euro festgesetzt.


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