Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 949/19.A

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 4.2.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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